
Für einen starken und stabilen Finanzmarkt
Die Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, nimmt in Österreich eine wichtige Rolle ein. Als integrierte Aufsicht ermöglicht sie in der Regel „One-Stop-Shopping“, das heißt, dass alle behördlichen Verfahren in einem Haus erledigt werden können. Als Behörde hat die FMA Hoheitsgewalt und begleitet beaufsichtigte Unternehmen über ihren gesamten Lebenszyklus. Seit Juli 2025 steht Mariana Kühnel an der Spitze der FMA. Im Interview spricht sie über ihre Ziele und die Rolle der FMA für die Versicherungswirtschaft.
Sie sind seit nun über einem halben Jahr im Vorstand der FMA. Was möchten Sie bewegen, was sind Ihre Ziele?
Ich möchte einen starken und stabilen Finanzmarkt sichern, eine Aufsicht am Puls der Zeit verankern und Digitalisierung sowie Innovation stärken – mit klaren proportional angewendeten Regeln, hoher Effizienz und Effektivität und dem Fokus auf aktuellen Chancen und Risiken.
Stabilität durch Aufsicht: Was verstehen Sie darunter, wie sehen Sie hier die Rolle der FMA für den Wirtschaftsstandort und den heimischen Kapitalmarkt?
Wir kommen nach zwei schwierigen Wirtschaftsjahren nun wieder in einen moderaten Aufschwung. Stabilität durch Aufsicht erkennt man daran, dass der Finanzsektor diese stürmischen Zeiten gut überstanden hat und deswegen jetzt in der Lage ist, den Aufschwung zu finanzieren. Die FMA dient dem Standort am besten dadurch, dass sie für Stabilität, Resilienz und Rechtssicherheit sorgt.
Versicherungen werden zum Teil regulatorisch in einen Topf mit den anderen Finanzmarktteilnehmern geworfen. Wie kann die FMA dazu beitragen, dass die Besonderheiten von Versicherung als Produkt und Geschäftsmodell ausreichend verstanden und berücksichtigt werden?
Als integrierte Aufsicht sehen wir großen Nutzen in sektorübergreifenden Regeln, wo Risiken ident sind und wir in der Aufsicht damit Synergien heben können – etwa bei IT‑Risiken oder Fragen der Finanzstabilität. Banken und Versicherer nutzen ähnliche digitale Infrastrukturen, stehen vor vergleichbaren Herausforderungen und können im Krisenfall beide systemrelevant sein. Einheitliche Standards verhindern auch regulatorische Arbitrage und sorgen dafür, dass gleiche Risiken nicht unterschiedlich reguliert werden. Gleichzeitig achten wir sehr bewusst darauf, die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts einzubringen: Versicherungen decken existenzielle Risiken ab, stabilisieren Wirtschaft und Haushalte und funktionieren völlig anders als Banken, was auch in unterschiedlichen Regelwerken abgebildet ist (Basel versus Solvency). Wesentlich ist unser laufender Austausch mit der Branche. Er hilft, praxisnahe Lösungen zu entwickeln, früh Auslegungsfragen zu erkennen und neue Vorgaben ausgewogen auszugestalten. Ziel bleibt, sektorübergreifend zu harmonisieren, wo es sachlich sinnvoll ist, und Unterschiede zu bewahren, wo sie in der jeweiligen wirtschaftlichen Funktion begründet sind.
Die FMA und die beaufsichtigten Unternehmen stehen vor multiplen Herausforderungen. Dies führt zu Aufwandssteigerung auf beiden Seiten. Wie gelingt es der Aufsicht die Aufsichtskosten trotzdem im Rahmen zu halten?
Unser Anspruch ist es, effizienter zu werden. Hier sehen wir Potential durch die Verringerung der Melde- und Anzeigepflichten, indem wir Meldetemplates auf unbedingt notwendige Daten beschränken, Daten intelligent vernetzen und Doppelmeldungen vermeiden. Dafür setzen wir uns nicht nur in Österreich sondern vor allem auch auf der europäischen Ebene ein. Die Frage, die wir uns stellen ist, welche Daten wir wirklich brauchen und welche aufsichtliche Wirkung wir damit erreichen können. In Österreich funktioniert der Datenaustausch mit OeNB und Statistik Austria bereits effizient; EU‑weit unterstützt die FMA eine gemeinsame Datennutzung, die Reporting‑Pflichten weiter senken würde. Moderne Tools – etwa Solvenz‑Forecasting – reduzieren Ad‑hoc‑Abfragen, besonders in volatilen Marktphasen. Aber wir schauen nicht nur auf die anderen, sondern sind auch intern dabei, mit unserem 360‑Grad‑Projekt unsere eigenen Prozesse noch stärker zu digitalisieren und harmonisieren. Wir wollen damit Effizienz steigern und eine einheitlich hohe Aufsichtsqualität sicherstellen. Wir entlasten damit sowohl Unternehmen als auch unsere eigenen Strukturen.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein neues PEPP vorgelegt. Was ist hierzu die Position der FMA?
Die FMA steht dem neuen PEPP grundsätzlich positiv gegenüber. Vor allem dann, wenn der Vorschlag echte Vereinfachungen bringt, wie die Abschaffung verpflichtender Sub‑Accounts oder klarere Risikominderungstechniken. Entscheidend ist für uns, dass die Mindestharmonisierung der Pensionsfondsrichtlinie erhalten bleibt, damit nationale Besonderheiten und das kollektive Geschäftsmodell der Pensionskassen gewahrt werden. Ob PEPP Erfolg hat, hängt auch von steuerlichen Anreizen ab, die die Nachfrage stärken können. Zentrale Priorität bleibt der Schutz der Versorgungsanwärter durch klare Aufsichtsmaßstäbe und gute Beratung. Zugleich sollte es unserer Ansicht nach keine Vermischung von zweiter und dritter Säule geben, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Positiv sehen wir die in Österreich diskutierte Weiterentwicklung der betrieblichen Vorsorge – etwa Übertragungsmöglichkeiten im Rahmen eines „Generalpensionskassenvertrags“. Diese Durchlässigkeit begrüßen wir, sofern sie auf klarer Information und Beratung basiert.
Versicherungen sind im Vergleich zu anderen Finanzsektoren einem geringen Geldwäsche-Risiko ausgesetzt. Welche Herausforderungen sieht die FMA bei der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets?
Das EU‑Geldwäschepaket betrifft den Bereich Lebensversicherungen, die weiterhin als risikoarm gelten. Es bringt dabei wichtige Klarstellungen, tiefgreifende Systemänderungen gibt es nicht. Die etablierten Sorgfaltspflichten – Kundenidentifizierung, Risikobewertung, Monitoring – bleiben zentral. Die eigentliche Herausforderung liegt im Spannungsfeld zwischen geringem Gesamtrisiko und punktuell erhöhten Risiken, etwa durch langfristige Verträge, Rückkaufswerte, komplexe Begünstigtenstrukturen, Vertriebspartner oder grenzüberschreitende Gruppen. Deshalb braucht es eine präzise, risikobasierte und proportionale Anwendung der Vorgaben. Unsere Nationale Risikoanalyse bestätigt das geringe Gesamtrisiko, identifiziert aber sensible Konstellationen. Besonders anspruchsvoll ist die Umsetzung für international tätige Versicherer, die unterschiedliche IT‑Systeme, Datenrestriktionen und divergierende nationale Risiken bewältigen müssen. Entscheidend ist daher aus unserer Sicht, dass Unternehmen ihre Geldwäsche‑Systeme am tatsächlichen Risikoprofil ausrichten und robuste Kontroll‑ und Eskalationsmechanismen verankern. Uns muss bewußt sein, dass Österreich beim Thema Geldwäsche durch die starken Aktivitäten in Zentral- und Osteuropa exponiert ist und wir daher besonders unter Beobachtung stehen.
Im österreichischen Versicherungssektor gab es seit neun Jahrzehnten keine Insolvenz. Wie wird diese Tatsache bei der Umsetzung der IRRD berücksichtigt?
Die historische Stabilität des österreichischen Versicherungssektors ist beachtlich – sie ersetzt aber kein modernes Krisenregime. Die IRRD knüpft konsequent an europäische Erfahrungen wie die BRRD an. Unsere Erfahrung ist, dass solche Rahmen nicht nur die Kompetenzen von Aufsichts‑ und Abwicklungsbehörden stärken, sondern auch das interne Risikomanagement und die Krisenresilienz der Unternehmen selbst verbessern. Gerade in einem global volatilen Marktumfeld und angesichts enger Vernetzung der Finanzmarktteilnehmer sieht die FMA hier einen klaren Mehrwert. Zugleich wird die IRRD in Österreich risikoorientiert und proportional umgesetzt werden: Nur jene Versicherer, deren Ausfall die Finanzstabilität gefährden könnte, werden in die präventive Sanierungs‑ und Abwicklungsplanung einbezogen. So bleibt Raum, die gewachsene Stabilität des Markts zu berücksichtigen – bei gleichzeitiger Einführung moderner Instrumente, die den Sektor langfristig robust und krisenfest halten.
Über die FMA
Das Interview erschien in perspektiven 01-2026




