
Eigenheimversicherung
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden an Ihrem Haus und Nebengebäuden, die auf Ihrem Grundstück stehen.
Was ist die Eigenheimversicherung?
In der Eigenheimversicherung sind verschiedene Versicherungsarten gebündelt. Sie enthält beispielsweise eine Feuerversicherung, eine Sturmversicherung, eine Versicherung für Leitungswasserschäden sowie eine Haftpflichtversicherung.
Die Eigenheimversicherung deckt Schäden an allen Gebäuden und Nebengebäuden, wie Garagen, Schuppen und Abstellräumen auf dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Grundstück. Mit „Gebäude“ ist der gesamte Baukörper einschließlich der dazugehörigen Grund- und Kellermauern gemeint.
Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.
Zum „Gebäude“ gehören auch mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen. Das sind zum Beispiel Zwischenwände, Malerei und Anstrich, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen, Blitzschutzanlagen.
Bitte beachten Sie:
Manches ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsberater, was genau durch Ihren Versicherungsvertrag versichert ist.
Hinweis:
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert des Gebäudes, heißt das „Unterversicherung“. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Schaden nur anteilig, im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Was wird von der Eigenheimversicherung ersetzt?
Die Eigenheimversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Zusätzlich erhält man auch unvermeidliche Folgeschäden ersetzt, die auf eines der auslösenden Ereignisse zurückzuführen sind.
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen und Abhandenkommen. Auch indirekter Blitzschlag, Schäden an Zäunen und Einfriedungen können mitversichert werden.
Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel „Sengschäden“ oft nicht versichert.
Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden an versicherten Sachen durch umstürzende Bäume, Masten usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Auch freistehende Solaranlagen, Glasdächer, Verglasungen und Schäden durch Hochwasser können mitversichert werden.
Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen, Muren oder Lawinen oft nicht versichert.
Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch Leitungswasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen, sowie Auftaukosten. Auch Korrosionsschäden sowie Schäden an Fußbodenheizung, Solaranlagen oder Schwimmbecken können mitversichert werden.
Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel Schäden durch Witterungsniederschläge (und dadurch bedingten Rückstau), Grund- und Hochwasser, Wasserverlust und Hausschwamm oft nicht versichert.
Hinweis:
Bei Teilschäden erstattet der Versicherer nach erfolgter Prüfung die entstandenen Reparaturkosten. Wurden versicherte Sachen zur Gänze zerstört, kann es sein, dass Sie zuerst eine Teilentschädigung erhalten und den Rest, wenn feststeht, dass das zerstörte Gebäude wiederhergestellt wird. Ansonsten erhalten Sie den Zeitwert der Gesamtentschädigung. Details finden Sie in Ihrem Vertrag.
Was ist bei einer Eigenheimversicherung besonders zu beachten?
Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz aktuell ist, und melden Sie Veränderung gleich Ihrer Versicherung. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Haus verkaufen, etwas neu dazu bauen oder umbauen.
Hinweis:
Für die Feuerversicherung kann eine (prämienfreie) Rohbaudeckung gewährt werden. Die Sturmschadenversicherung gilt, sobald das Giebelmauerwerk aufgemauert, die Decken eingezogen, das Dach geschlossen, die Dachvorsprünge verputzt und alle Dachbodenöffnungen (Fenster, Stiegenaufgänge) verschlossen sind. Eine Haftung für die übrigen versicherten Risiken kann erst nach Fertigstellung bzw. Benützung des Gebäudes beginnen.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Bitte informieren Sie Ihre Versicherung gleich, wenn ein Schaden eingetreten ist. Bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden informieren Sie bitte auch die Polizei. Sie sollten eine Liste aller Sachen anfertigen, die zerstört oder abhandengekommen sind.
Worauf sollten Sie achten, um Schäden zu vermeiden?
- Drehen Sie bei längeren Abwesenheiten (mehr als 72 Stunden) den Hauptwasserhahn immer ab.
- Sollten Rohre zufrieren, wenden Sie sich an einen Fachmann.
- Durch Sturm entstandene Öffnungen sollten so schnell wie möglich geschlossen werden.
- Machen Sie gleich Fotos, wenn Sie einen Schaden bemerkt haben.