Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung schützt Ihr Hab und Gut innerhalb Ihrer Wohnung. Darüber hinaus enthalten Haushaltsversicherungen in Österreich auch eine private Haftpflichtversicherung.

Was ist die Haushaltsversicherung?

In der Haushaltsversicherung sind verschiedene Versicherungsarten kombiniert. Sie enthält eine Feuerversicherung, eine Sturmversicherung, eine Einbruchsdiebstahl-Versicherung, eine Versicherung für Leitungswasserschäden und meist auch eine Versicherung für Glasbruch sowie eine Haftpflichtversicherung.

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Wohnungsinhalt. Wohnungsinhalt ist alles, was sich in einer Wohnung befindet. Das sind zum Beispiel Möbel, Haushaltsgegenstände, Bekleidung, Sportgeräte, Werkzeug. Auch Einbauten und Zusatzausstattungen, die von Ihnen vorgenommen wurden, sind versichert.

Versichert sind grundsätzlich auch Vermögenswerte, wie Bargeld, Schmuck, Uhren oder Münzsammlungen. Hier gelten bei Einbruchdiebstahl jedoch Entschädigungsgrenzen, die nicht dasselbe wie die Versicherungssumme sind.

Bitte beachten Sie:

Manches ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsberater, was genau durch Ihren Versicherungsvertrag versichert ist.

Hinweis:

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert des Wohnungsinhalts, heißt das „Unterversicherung“. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Schaden nur anteilig.

Was bedeutet Unterversicherung?

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt Unterversicherung vor. In diesem Fall leistet die Versicherung im Schadenfall nur bis zur Höhe des Anteils, in dem die Versicherungssumme zum Wert der versicherten Sache steht.

Beispiel:

Der tatsächliche Wert Ihres versicherten Wohnungsinhaltes beträgt 100.000 Euro. Als Versicherungssumme sind aber nur 75.000 Euro vereinbart. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 50.000 Euro. Da die Versicherungssumme nur 75 Prozent des Werts des Wohnungsinhaltes entspricht, werden auch nur 75 Prozent des eingetretenen Schadens ersetzt. Die Entschädigungsleistung beträgt daher nur 37.500 Euro – die fehlenden 12.500 Euro müssen Sie selbst tragen, weil Sie unterversichert waren.

Wert Ihres Wohnungsinhaltes:                  100.000 Euro

Vereinbarte Versicherungssumme           75.000 Euro (= 75 % vom Wert des Hauses)

Unterversicherung                                         25.000 Euro (= 25 % vom Wert des Hauses)

Brandschaden                                                  50.000 Euro

Versicherungsleistung                                   37.500 Euro (= 75 % vom Schaden)

Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unterversicherung ist die Vereinbarung einer „Versicherung auf erstes Risiko”: Ist dies vereinbart, wird bis zur Höhe der vereinbarten Summe voll vergütet.

Welche Versicherungsarten sind in der Haushaltsversicherung gebündelt?

Die Haushaltversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese durch eine der folgenden Ursachen zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Zusätzlich erhält man auch unvermeidliche Folgeschäden ersetzt, die auf eine dieser Ursachen zurückzuführen sind.

Feuer

Versichert sind Schäden durch Brand direkten Blitzschlag, Explosion,sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser.

Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel „Sengschäden“ oder Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung oder durch Induktion („indirekter Blitzschlag“) oft nicht versichert.

Sturm

Versichert sind Schäden durch Sturm (gemeint sind hier Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel oft Schäden durch Überschwemmung, Lawinen oder Lawinenluftdruck nicht versichert. Über eine Sondervereinbarung können diese Schäden teilweise mitversichert werden.

Einbruchdiebstahl

Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn in verschlossene/versperrte Räumlichkeiten eingedrungen wird. Beraubung liegt vor, wenn Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.

Ersetzt werden auch Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Türschlossänderung oder bei Beschädigung von Baubestandteilen.

Leitungswasser

Versichert sind Schäden durch den Austritt von Leitungswasser, auch aus Wasch- und Geschirrspülmaschinen.

Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel oft Schäden aus Überschwemmung und Hochwasser, Vermurung, durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung nicht versichert.

Hinweis:

Niederschlagswasser (Regen, Schnee, Hagel) ist kein Leitungswasser.

Glasbruch

Versichert sind Schäden durch Zerbrechen von Tür- und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen), Schrank- und Bilderverglasungen, Wandspiegel und Glasplatten. Manchmal sind große Einzelscheiben vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Bitte beachten Sie, dass manches nicht versichert ist. So sind zum Beispiel Kratzer und Schrammen im Glas sowie Schäden an Trinkgläsern, Vasen oder Brillen oft nicht versichert.

Wer ist versichert?

Neben Ihrem Eigentum ist auch jenes Ihres Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.

Was ist bei einer Haushaltsversicherung besonders zu beachten?

Der Wohnungsinhalt ist in jener Wohnung versichert, die in der Polizze genannt ist. Weiters versichert sind:

  • Keller- und Bodenkram in Abstellräumen oder Kellerabteilen, die ausschließlich Sie selbst nutzen
  • Gartenmöbel, Kinderwägen und gesicherte Fahrräder in Gemeinschaftsräumen
  • Sachen auch außerhalb der Wohnung, aber auf Ihrem Grundstück. Dazu zählen zum Beispiel Gartenmöbel, abgesperrte Fahrräder, Wäsche in der Waschküche.
  • Ihr Hausrat während des Umzugs in eine neue Wohnung innerhalb Österreichs.

Hinweis: Bitte melden Sie einen Wohnungswechsel Ihrer Versicherung schriftlich. Die Versicherung kann an die neue Adresse mitgenommen werden. Weitere Wohnungssitze oder Wochenendhäuser sind jedoch nicht automatisch im Versicherungsschutz inkludiert.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Bitte informieren Sie Ihre Versicherung gleich, wenn ein Schaden eingetreten ist. Bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden informieren Sie bitte auch die Polizei bzw. bei Sparbüchern oder Kreditkarten auch die Bank. Sie sollten eine Liste aller Sachen anfertigen, die zerstört oder abhandengekommen sind.

Worauf sollten Sie achten, um Schäden zu vermeiden?

  • Entleeren Sie Gartenwasserleitungen etc. vor dem Winter und sperren Sie sie ab.
  • Sollten Rohre oder Heizkörper zufrieren, wenden Sie sich an einen Fachmann.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
  • Nehmen Sie Wasch- und Spülmaschinen nur in Betrieb, wenn jemand anwesend ist.
  • Versperren Sie Fenster sowie Eingangs-, Balkon- und Terrassentüren, wenn Sie die Wohnung verlassen, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.
  • Machen Sie von wertvollen Einzelstücken Fotos und bewahren Sie die Rechnungen davon unbedingt auf.
  • Fertigen Sie Kopien bzw. Aufzeichnungen von Wertpapieren, Einlagebüchern, sonstige Urkunden und Sammlungen an und bewahren Sie sie getrennt von den Wertsachen auf.