
Kfz-Versicherung
Ob Auto, Motorrad, Lkw oder Anhänger: In Österreich müssen alle Fahrzeuge versichert sein, die ein Nummernschild haben. Neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung bieten Kaskoversicherungen, Kfz-Rechtsschutz- sowie Kfz-Insassenunfallversicherungen weiteren Schutz.
Welche Arten von Kfz-Versicherungen gibt es?
Neben der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Kaskoversicherungen. Kaskoversicherungen sind freiwillig und sichern gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Das kann Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges sein. Man unterscheidet zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung.
Zur Absicherung eines Kfz-Lenkers gibt es noch weitere Versicherungsformen. Dazu zählen die Kfz-Insassenunfallversicherung und die Kfz-Rechtsschutzversicherung.
Wann beginnt und wann endet die Kfz-Versicherung?
Der Schutz beginnt mit dem in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn. Durch Ausstellung
einer Versicherungsbestätigung, welche für die Kfz-Zulassung notwendig ist, beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der Polizze mit Gültigkeitsdatum der Versicherungsbestätigung
Wurde der Vertrag auf mindestens ein Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist – das ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer ein Monat – vor dem Ablauftermin schriftlich (am besten eingeschrieben) gekündigt wird. Nach einem Schadenfall kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Hinweis:
Wird das haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über, der den Versicherungsvertrag aber mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.
Was sollten Sie über die Prämienzahlung Ihrer Kfz-Versicherung wissen?
Die Prämie für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich im Allgemeinen aus verschiedenen technischen Faktoren, zum Beispiel Motorleistung und CO2-Ausstoß. Die meisten Versicherer die Prämie nach dem Schadenverlauf („Bonus-Malus-System“). Jede Versicherung kann für ihre Kunden ihr eigenes Bonus-Malus-System anbieten oder andere, z. B. von den gefahrenen Kilometern, bestimmte Prämiensysteme verwenden. Genauere Informationen über das von Ihrer Versicherung verwendete System erhalten Sie von Ihrem Versicherungsberater.
Hinweis:
Versicherer sind verpflichtet, gemeinsam mit der Prämie auch die motorbezogene Versicherungssteuer einzuheben. Diese Steuer wird direkt an die staatliche Steuerbehörde abgeführt. Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer ist auf der jährlichen Abrechnung separat ausgewiesen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich verpflichtend, die ein Nummernschild haben, also in Österreich zum Verkehr zugelassen sind. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung zahlt für Schäden, die einer anderen Person durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind. Bezahlt wird daher zum Beispiel Geld an Menschen, die bei einem Unfall verletzt wurden. Sachen, die bei einem Unfall zerstört oder beschädigt wurden werden ersetzt. Ihre Versicherung verteidigt Sie aber auch gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche.
Bitte beachten Sie:
Schäden an Ihrem Fahrzeug sind aber durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Dafür gibt es besondere Versicherungen, wie die Kfz-Kaskoversicherung. Diese bezahlt Schäden am eigenen Fahrzeug.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und Halter, der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?
Der Versicherer prüft zuerst immer alle Schäden und sagt dann, welche Schäden er bezahlt. Die Maximalhöhe liegt bei der Versicherungssumme, die Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben. Die Mindesthöhe ist gesetzlich vorgegeben und gilt europaweit. Wenn Sie mit Ihrem Auto jemand anderem hineingefahren sind, zahlt sie dem Betroffenen zum Beispiel die Reparatur oder das Abschleppen, Kosten für einen Gutachter, Kostenersatz, weil das Fahrzeug nicht benutzt werden kann, Kosten, wenn ein neues Fahrzeug gekauft werden muss. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung bezahlt auch Schäden an anderen Sachen, zum Beispiel Schäden an Häusern oder Verkehrseinrichtungen.
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung bezahlt auch, wenn Personen verletzt werden. Sie zahlt dann zum Beispiel Behandlungskosten beim Arzt, Schmerzensgeld, Rente, Verdienstausfall.
Bitte beachten Sie:
Es gibt auch Fälle, wo die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Das ist etwa dann der Fall, wenn es unberechtigte Ansprüche von anderen Personen gibt. Ihre Versicherung hilft Ihnen dann dabei, sich zu wehren.
In manchen Fällen, zum Beispiel bei Alkoholisierung oder Fahren ohne Führerschein, zahlt Ihre Versicherung an den Betroffenen, Sie müssen uns aber das Geld zurückzahlen.
Kfz-Kaskoversicherung
Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug (bzw. am Fahrzeug des Versicherten). Sie können die Kfz-Kaskoversicherung zusätzlich zur verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges.
Kaskoversicherung: Welche Leistungen erbringt die Versicherung?
Eine Kaskoversicherung übernimmt Kosten für:
- notwendige Reparaturkosten nach einem selbst verschuldeten Unfall
- notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
- Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
- voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
- im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges (Autowrack).
Kaskoversicherung: Was ist besonders zu beachten?
Prämienhöhe
Die Höhe der Prämien richtet sich nach der Produktvariante (ob Vollkasko oder Teilkasko) sowie dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.
Bitte beachten Sie
Manche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das sind zum Beispiel: Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, wie zum Beispiel mechanische Defekte, Abnützungsschäden, Mietwagenkosten, Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, Wertminderung.
Beispiel:
In folgenden Fällen gibt es keinen Versicherungsschutz:
- Bei Fahren ohne Lenkerberechtigung.
- Das Fahrzeug wird wegen mangelnder Sicherung entwendet (Fahrzeug unverschlossen oder Ersatzschlüssel befinden sich im Auto).
- Das Fahrzeug wird in nicht verkehrssicherem Zustand benützt (abgefahrene Reifen, keine Winterbereifung).
- Das Fahrzeug wird trotz Fahruntüchtigkeit benützt (Trunkenheit am Steuer, bei Übermüdung, Medikamenteneinfluss, Drogeneinwirkung etc.).
Höhe der Entschädigung
Die Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeuges. Wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges aber über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein so genannter „wirtschaftlicher Totalschaden” vor. Dieser bildet die Obergrenze für die Entschädigung der Versicherung. Entschädigt wird der Wert, den Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch hatte abzüglich des Restwertes („Wrackwert”), abzüglich allfälliger Selbstbehalte. An den Eigentumsverhältnissen des beschädigten Fahrzeuges ändert sich durch die Totalschadenabrechnung nichts.
Kfz-Insassenunfallversicherung
Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist eine Sonderform der Unfallversicherung und bietet Versicherungsschutz für Unfälle von Fahrzeuginsassen beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahrzeuges.
Kfz-Insassenunfallversicherung: Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges. Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der ja sonst beim selbst verschuldeten Unfall keinerlei Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Weiters auch für jene Unfälle, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.
Kfz-Insassenunfallversicherung: Welche Leistungen erbringt die Versicherung?
Die Versicherung bezahlt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten. Sie bekommen daher auch Leistungen, wenn Sie selbst an einem Unfall schuld sind, und müssen die manchmal langwierige Klärung der Verschuldensfrage nicht abwarten, sofern der Unfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Außerdem werden die Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung zusätzlich zu anderen Schadenersatzleistungen erbracht. Es gibt verschiedene Vertragsmöglichkeiten, bei denen man den genauen Deckungsumfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen lassen kann.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
Todesfall
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt. Lassen Sie Ihren Bezugsberechtigten unbedingt namentlich in den Vertrag schreiben! Die Versicherungssumme fällt sonst in den Nachlass.
Invalidität
Sie können sich im Rahmen einer Kfz-Insassen-Unfallversicherung auch gegen Invalidität absichern. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Grad der Invalidität ab und ist genau in Ihrer Polizze angegeben. Der Invaliditätsgrad wird nach Unter-suchung durch einen Facharzt festgelegt.
Taggeld
Bei Abschluss dieser Versicherungsleistung bekommen Sie bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Dieser wird maximal 365 Tage lang innerhalb von zwei Jahren ab Unfalltag ausbezahlt.
Unfallkosten
Es werden die für die Behandlung der Unfallfolgen notwendigen Kosten des Heilverfahrens bis zur versicherten Höchstsumme – längstens für zwei Jahre vom Unfall an – erstattet, soweit diese Kosten nicht von der Sozialversicherung oder einem sonstigen Leistungsträger getragen werden.
Bei der Versicherung für Tod und/oder dauernde Invalidität wer-den auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.
Bitte beachten Sie
Der Versicherungsschutz gilt für den berechtigten Lenker und die berechtigten Insassen. Keinen Anspruch auf Leistungen der Insassen-Unfallversicherung hat: wer nicht berechtigter Insasse des Fahrzeuges war, wer gegen den Willen des Halters befördert wurde, wer infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol und Drogen) beim Gebrauch des Fahrzeuges einen Unfall erleidet.
Die Leistungspflicht ist eingeschränkt, wenn bei den Unfallfolgen Krankheit oder Gebrechen mitgewirkt haben, unter denen die versicherten Personen bereits vor Eintritt des Unfalles gelitten haben.
Kfz-Insassenunfallversicherung: Was ist besonders zu beachten?
Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem „Pauschalsystem“ oder nach dem „Platzsystem“ abgeschlossen werden. Pauschalsystem: Eine Summe versichert sämtliche Plätze (Insassen) des Fahrzeugs. Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert.