
Kfz-Zulassung
In Österreich müssen viele Kraftfahrzeuge oder Anhänger behördlich registriert sein, um sie im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Was ist die Kfz-Zulassung und warum brauche ich sie?
Die Kfz-Zulassung ist die behördliche Registrierung eines Fahrzeugs, die notwendig ist, um es im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Dabei wird das Fahrzeug einer bestimmten Person oder einem bestimmten Unternehmen zugeordnet und erhält offizielle Kennzeichentafeln sowie eine Zulassungsbescheinigung.
Die Zulassung dient der Identifikation des Fahrzeughalters, der steuerlichen Erfassung sowie der Kontrolle, ob das Fahrzeug alle technischen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung, da sie sicherstellt, dass im Schadensfall Dritte (Opfer von Verkehrsunfällen) abgesichert sind.
Welche Dokumente werden für die Kfz-Zulassung benötigt?
Um ein Fahrzeug zuzulassen, sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen erforderlich:
- Identitätsnachweis (Amtlicher Lichtbildausweis, etwa Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) bzw. Vollmacht falls eine andere Person für Sie die Anmeldung durchführt
- Versicherungsbestätigung/Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Genehmigungsdokument (Typenschein, EU-Betriebserlaubnis, Datenblatt oder Einzelgenehmigung)
- Kfz-Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug, Eintrag im Typenschein, Rechnung)
Informieren Sie sich vorab online oder bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle, welche konkreten Unterlagen für Ihren Anwendungsfall benötigt werden.
Warum ist eine Kfz-Versicherung für die Zulassung notwendig?
In Österreich ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen Versicherungsnachweis kann die Zulassung nicht durchgeführt werden.
Sie stellt sicher, dass Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, finanziell abgedeckt sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt allerdings nur Schäden ab, die anderen Personen oder fremden Sachen zugeführt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug können durch zusätzliche Versicherungsarten wie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen werden.
Welche Kosten entstehen bei der Kfz-Zulassung?
Bei der Kfz-Zulassung sind verschiedene Gebühren zu entrichten.
Über die konkret anfallenden Kosten und Gebühren der Kfz-Zulassung können Sie sich online informieren, unter anderem auf der Webseite des Finanzministeriums (Kosten bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges).
Wo erfolgt die Zulassung meines Fahrzeugs?
Bei jeder beliebigen österreichischen Zulassungsstelle, die sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes bzw. des Sitzes des Unternehmens befindet und für diesen Bezirk ermächtigt ist.
Eine Online-Auskunft über die nächstgelegenen Zulassungsstellen finden sie hier: Kfz-Zulassungsstellenauskunft (VVO)
Was passiert nach der Zulassung?
Sie erhalten Ihre Kennzeichentafeln und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, damit das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden kann. Für den Fall, dass Sie einen Scheckkartenzulassungsschein beantragt haben, erhalten Sie eine befristete (bis zur Übermittlung Zusendung des Scheckkartenzulassungsscheines; max. 8 Wochen) Zulassungsbescheinigung Teil I.
Mit der abgeschlossenen Zulassung ist das Fahrzeug nun offiziell für den Straßenverkehr zugelassen und kann ohne weitere Einschränkung genutzt werden.
Wie läuft eine Abmeldung oder ein Fahrzeugwechsel ab?
Abmeldung
Rückgabe der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichentafeln bei der Zulassungsstelle. Zusätzlich wird ein Identitätsnachweis bzw. eine Vollmacht und ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument benötigt. Bei Verlust des Zulassungsscheins wird ein Duplikat ausgestellt. Bei Verlust bzw. Diebstahl der Kennzeichentafeln ist dieser glaubhaft zu machen bzw. eine Verlustanzeige vorzuweisen.
Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Österreich durchgeführt werden. Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Kontaktieren Sie zwecks Prämien(rück)zahlung und Zeitfrist einer allfälligen Übernahme der Bonus-Malus-Stufe Ihr Versicherungsunternehmen.
Im Zuge der Abmeldung kann auch die Freihaltung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug für längstens sechs Monate beantragt werden. In diesem Fall muss die Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden, wo das alte Fahrzeug abgemeldet wurde.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss das alte Fahrzeug zunächst abgemeldet werden, bevor das neue Fahrzeug zugelassen werden kann. Es werden daher für beide Fahrzeuge alle Dokumente benötigt, wie bei einer Kfz-Zulassung bzw. Abmeldung (s oben).
Kontaktieren Sie vorab Ihr bestehendes Versicherungsunternehmen bzw. ein neues Versicherungsunternehmen über den Fahrzeugwechsel zwecks neuerlicher Versicherungsbestätigung.
Wie kann ich mein Kennzeichen hinterlegen und welche Auswirkungen hat das?
Soll ein Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb gesetzt werden, besteht die Möglichkeit, die Kennzeichentafeln für die maximale Dauer von 1 Jahr zu hinterlegen. Die Zulassung bleibt aufrecht.
Sie können die Kennzeichen bei jeder Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist, hinterlegen. Dafür benötigen Sie in der Regel mindestens:
- amtlicher Lichtbildausweis bzw. Vollmacht
- Zulassungsbescheinigung
- alle Kennzeichentafeln
Werden Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt (exklusive des Tages der Hinterlegung und des Tages der Wiederausfolgung), muss für diesen Zeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer.
Innerhalb der Hinterlegungsfrist können die Kennzeichen abgeholt bzw. durch die Zulassungsstelle wiederausgefolgt werden (oder alternativ eine neuerliche Hinterlegung beantragt werden). Zur Wiederausfolgung muss eine aufrechte Versicherungsdeckung bestehen.
Bitte beachten Sie
Wenn Sie die Kennzeichen innerhalb der Hinterlegungsfrist nicht abholen, erlischt die Kfz-Zulassung.