
Krankenversicherung
Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Eine private Krankenversicherung unterstützt Sie dabei, sie zu schützen.
Was ist eine Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung. Sie bietet Leistungen in Bereichen, die die staatliche Versicherung nicht oder nur bedingt abdeckt. Dazu zählen – je nach Deckungsumfang – freie Arztwahl, alternative Behandlungsmethoden, umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen oder kürzere Wartezeiten bei Operationen.
Wer ist der Vertragspartner?
Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Person. Die private Krankenversicherung ist auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten und gilt daher in der Regel für nur diese Person. Für werdende Mütter gibt es die Möglichkeit, ihr Baby für die Zeit der Schwangerschaft und einen abgegrenzten Zeitraum danach mitzuversichern.
Was ist versichert?
Abhängig vom jeweilig vereinbarten und von Ihnen gewählten Tarif übernimmt der Versicherer für Sie Kosten, zum Beispiel
- für einen Spitalaufenthalt
- für eine ärztliche Behandlung außerhalb eines Spitalaufenthaltes, wie zum Beispiel für Privatarzt oder Wahlarzt, Medikamente, Heilbehelfe
- für konservierende Zahnbehandlung und Zahnersatz
- Krankenhaus-Tagegeld
Welche Arten von Krankenversicherungen gibt es?
Die Krankenversicherung ist ein Produkt, das in mehreren Formen für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht.
Krankenhauskostenversicherung
Die Krankenhauskostenversicherung bietet Versicherungsschutz für sämtliche Aufwendungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen. Die zusätzlichen Aufenthalts- und Behandlungskosten auf Grund der persönlichen Behandlung und Betreuung im Krankenhaus, sämtliche Nebenkosten, die Transportkosten zum und vom Krankenhaus und auch die Kosten für eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer werden von der Versicherung übernommen. Aufgrund der direkten Bezahlung durch die Versicherung an das Spital müssen Sie in Vertragsspitälern nicht in Vorleistung gehen. Einzelne Versicherer inkludieren auch Pauschalvergütungen für Hausentbindungen.
Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung
Diese Versicherung begleicht Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung, zum Beispiel Honorare für Ärzte, Medikamente, Sonderleistungen wie Röntgen oder Heilbehelfe wie orthopädische Schuheinlagen oder Brillen). Verträge sehen häufig auch Leistungen für ärztlich verordnete Massagen oder alternativmedizinische Behandlungen (Homöopathie, Akupunktur) oder für Psychotherapie vor.
Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz
Diese Versicherung kommt für die Kosten einer Zahnbehandlung und eines Zahnersatzes auf, wobei meist ein Selbstbehalt vorgesehen ist.
Krankenhaus-Tagegeldversicherung
Bei Abschluss einer Krankenhaus-Tagegeldversicherung erhalten Sie für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.
Krankengeldversicherung (Verdienstausfallversicherung)
Die Krankengeldversicherung hilft bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie erhalten für jeden Tag der völligen (hundertprozentigen) Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Fixbetrag.
Pflegegeldversicherung
Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Als „Pflegeversicherung“, „Pflegevorsorge“ oder „Pflegerentenversicherung“ bieten Versicherer – sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung – passende Produkte dafür an. Die Angebote orientieren sich an den gesetzlichen Pflegestufen oder an sogenannten „activities of daily life“ (Aktivitäten des Alltags). Die Versicherung bezahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der Versicherte klar definierte Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie auf Reisen akut erkranken oder einen Unfall haben. Eine Reisekrankenversicherung übernimmt meist auch die Kosten für einen Rücktransport, der gerade bei Ländern außerhalb der EU sehr teuer werden kann.
Wann beginnt und wann endet die Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Zeitpunkt, falls Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die Erstprämie bezahlt haben. Allfällige vereinbarte Wartezeiten sind zu beachten. Krankenversicherungsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer (lebenslang) abgeschlossen.
Der Vertrag endet durch Kündigung oder im Todesfall. Bei einer kurzfristigen Krankenversicherung (etwa bei Reisekrankenversicherung) durch Ablauf oder bei einer Krankengeldversicherung durch das Ende der Erwerbstätigkeit. Bei einer Kündigung durch den Versicherten sind allfällige Mindestvertragsdauern und Kündigungsfristen zu beachten.
Der Versicherer kann nur in Sonderfällen kündigen, zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer oder der Versicherte durch Täuschung eine Leistung zu erhalten versucht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss schuldhaft verletzt wurde (wenn z. B. der Antragsteller bei Vertragsabschluss eine bestehende oder durchgemachte Erkrankung verschweigt), oder wenn die Prämien trotz Mahnung nicht bezahlt werden.
Was sollten Sie über die Prämienzahlung wissen?
Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel vom Beitrittsalter, dem Sozialversicherungsträger, dem Bundesland und Ihrem Gesundheitszustand zu Beginn bzw. bei
Änderung des Vertrages.
In den meisten Verträgen ist geregelt, dass die Leistungen – und damit verbunden auch die Prämien – jeweils den steigenden Spitalskosten und Arzthonoraren automatisch angepasst werden. So bleibt der Wert der Krankenversicherung immer erhalten. Eine automatische Anpassung erfolgt ohne neuerliche Wartezeiten für Mehrleistungen, ohne Altersbegrenzung und ungeachtet eines seit Abschluss verschlechterten Gesundheitszustandes.
Sie können eine Leistungs- bzw. Prämienanpassung ablehnen. In so einem Fall müssten Sie allfällige Differenzbeträge selbst bezahlen.
Was ist beim Abschluss einer Krankenversicherung besonders?
Wartezeit
Beim Abschluss einer Krankenversicherung können vertraglich Wartezeiten vereinbart werden. Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach einer bestimmten Zeit in vollem Umfang gewährleistet ist. Dies kann insbesondere bei bestimmten Behandlungen (Psychotherapie, Zahnbehandlung), für Entbindungen oder bei der Pflegegeldversicherung relevant sein.
Spitals- und Arztwahl
In der Regel können Sie selbst entscheiden, welchen Arzt und welches Spital Sie aufsuchen möchten. Die Vertragsspitäler für stationäre Krankenhausaufenthalte sind in der Vertragskrankenhausliste enthalten. Nur für sie wird Kostendeckung und Direktabrechnung (abhängig von Ihrem Bundeslandtarif) garantiert.
Bitte beachten Sie
Erkundigen Sie sich vorab, ob das von Ihnen gewählte Spital vom Versicherungsschutz umfasst ist und ob für die Behandlung im entsprechenden Tarif auch Leistungen vorgesehen sind. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag oder erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.