
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung kann als Altersvorsorge, zur finanziellen Absicherung für die Hinterbliebenen im Falle Ihres vorzeitigen Ablebens oder auch als Besicherung für Kredite dienen.
Was ist eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung ist eine Vereinbarung, bei der festgelegt wird, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmter Geldbetrag („Leistung“) ausgezahlt wird. Die Leistung erfolgt entweder zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt („Erlebensversicherung“) oder im Todesfall („Ablebensversicherung“). Die Lebensversicherung dient als langfristige Sparform zur Sicherung des Lebensstandards im Alter (Altersvorsorge), zur finanziellen Absicherung für Hinterbliebene bei unvorhergesehen Schicksalsschlägen, oder kann auch als Sicherstellung für einen Kredit herangezogen werden. Die Leistung kann entweder als Gesamtsumme („Kapitalauszahlung“) oder regelmäßig als „Rente“ ausgezahlt werden.
Wer ist der Vertragspartner?
Der eigentliche Vertragspartner ist die Kundin oder der Kunde der Versicherung („Versicherungsnehmer“). Die „versicherte Person“ ist jene Person, deren Leben versichert ist. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ein und dieselbe Person. Der Begünstigte oder Bezugsberechtigte ist die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie sollte – für den Todesfall – namentlich festgelegt werden.
Welche Arten von Lebensversicherungen gibt es?
Die Lebensversicherung ist ein Produkt, das in mehreren Formen für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht. Es gibt folgende Formen der Lebensversicherung:
„Klassische“ Er- und Ablebensversicherung
Die „klassische“ Er- und Ablebensversicherung bietet Versicherungsschutz im Ablebensfall in Kombination mit langfristigem Vermögensaufbau und garantierten Leistungen. Sie ist eine sichere Vorsorgeform. Die Veranlagung erfolgt durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des klassischen Deckungsstocks (im Wesentlichen bestehend aus Anleihen, Immobilien, Aktien, Darlehen) für alle Versicherungsverträge gemeinsam. Der Deckungsstock wird gesondert vom übrigen Vermögen eines Versicherungsunternehmens verwaltet. In der klassischen Lebensversicherung erwirtschaftete Überschüsse werden zu einem großen Teil als Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und zusätzlich zu den garantierten Leistungen ausbezahlt.
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Begünstigten. Auch Rentenleistungen können vereinbart werden.
Ablebensversicherung
Reine Ablebensversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener im Todesfall abgeschlossen. Wenn die vereinbarten Vertragsdauer abgelaufen ist, endet der Versicherungsschutz.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Investmentfonds gekoppelt. Das veranlagte Vermögen kann durch Kurssteigerungen wachsen, sich aber auch im Falle von Kursverlusten verringern. Das Veranlagungsrisiko trägt der Kunde. Die dem Versicherungsvertrag zugeordneten Fondsanteile werden innerhalb des Deckungsstocks der fondsgebundenen Lebensversicherung gehalten. Dieser wird gesondert vom übrigen Vermögen eines Versicherungsunternehmens verwaltet. Eigentümer der Investmentfondsanteile ist das Versicherungsunternehmen.
Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Auch Rentenleistungen können vereinbart werden.
Indexgebundene Lebensversicherung
Bei der indexgebundenen Lebensversicherung ist die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Index gebunden. Der Versicherungsnehmer profitiert von Kurssteigerungen der Bezugswerte, trägt jedoch auch das Veranlagungsrisiko.
Hybride Lebensversicherungen
Bei hybriden Lebensversicherungen wird die Versicherungsprämie zum Teil im klassischen Deckungsstock des Versicherungsunternehmens und zum Teil als fondsgebundene Lebensversicherung veranlagt.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient der Altersvorsorge. Die vereinbarte Versicherungsleistung ist eine Rente. Die Rentenzahlung erfolgt meist monatlich je nach Vereinbarung entweder lebenslang oder für eine bestimmte Dauer.
Private Pflegeversicherung
Für anfallende Pflegekosten kann man privat Vorsorge treffen. Als „Pflegeversicherung“, „Pflegevorsorge“ oder „Pflegerentenversicherung“ bieten Versicherungsunternehmen passende Produkte als Lebens- oder Krankenversicherung dafür an.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich und Ihre Familie gegen finanzielle Verluste aufgrund einer Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit absichern. In diesem Fall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente. Basis für die Beurteilung des Versicherungsfalls sind ärztliche Gutachten.
Weitere Vertragsmöglichkeiten
Neben den hier beschriebenen Lebensversicherungsformen gibt es noch viele andere Arten von Lebensversicherungen. Hier ein paar Beispiele:
Zu erwähnen wären etwa:
- Termfix-Versicherung, Dread-Disease-Versicherung (Zusatzversicherung für Kapitalvorauszahlung bei bestimmten Krankheiten),
- Begräbniskostenversicherung,
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung,
- Grundfähigkeitsversicherung
Wann beginnt und wann endet die Lebensversicherung?
Der Schutz beginnt mit dem in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn. Voraussetzung ist, dass die erste Prämie oder einmalige Prämie bezahlt ist.
Bei einer Erlebensversicherung endet der Versicherungsvertrag (und damit auch der Versicherungsschutz) zum vereinbarten Ablauftermin, bei einer Ablebensversicherung mit dem Tod der versicherten Person.
Was sollten Sie über die Prämienzahlung wissen?
Prämien für die Lebensversicherung sind entweder Jahresprämien oder einmalige Prämien. Die erste (oder einmalige) Prämie wird sofort nach Erhalt der Polizze fällig. Neben der jährlichen Zahlung kann auch eine halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung vereinbart werden. Eine Änderung der Zahlungsweise kann immer zu Beginn des Versicherungsjahres beantragt werden. Weitere Prämien (so genannte „Folgeprämien“) sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Fälligkeitstermin zu bezahlen. Die Prämie (die sogenannte „Sparprämie“) wird nach Abzug der Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten, des Prämienanteils für die Deckung des Ablebensrisikos und sonstiger vereinbarter Risikodeckungen veranlagt.
Bitte beachten Sie
Während der Laufzeit einer Lebensversicherung kann sich Ihre Lebenssituation oder Ihr Einkommen ändern. In diesem Fall kann es notwendig sein, dass Ihr Vertrag angepasst wird. Es wird empfohlen, vor Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Berater über allfällige, notwendige Anpassungs- oder Gestaltungsmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit zu sprechen.
Hinweis:
Wenn trotz schriftlicher Mahnung die Folgeprämien nicht bezahlt werden und die gesetzliche Frist, die im Mahnschreiben angeführt ist, verstrichen ist, endet der vereinbarte Versicherungsschutz vorzeitig. Daher ist es empfehlenswert mit der Bank einen Einziehungsauftrag zu vereinbaren.
Wenn Sie aus unvermeidbaren Gründen Prämien nicht bezahlen können, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie den Vertrag dennoch aufrechterhalten können:
- Ändern der Zahlungsweise
- Zahlungsaufschub der Prämienzahlungen vereinbaren
- Prämieneinzahlung aussetzen
- Höhe der Prämie herabsetzen
- Höhe der Versicherungssumme herabsetzen
Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Versicherungsbetreuer, um gemeinsam die beste Lösung für Sie zu finden.
Wie werden Lebensversicherungen steuerlich behandelt?
Die Prämien in der Lebensversicherung unterliegen einer Versicherungssteuer. Leistungen aus Kapitalversicherungen sind im Grunde steuerfrei. Leistungen aus Rentenversicherungen unterliegen dann der Einkommensteuer, wenn die Summe der ausgezahlten Rentenleistungen das angesparte Kapital übersteigt. Bei Lebensversicherungen fällt generell keine Kapitalertragssteuer an. Für bestimmte Lebensversicherungen als betriebliche oder private Altersvorsorge gibt es Steuervorteile.
Was sollten Sie beachten, wenn Sie die Lebensversicherung kündigen?
Eine unumgängliche Kündigung der Lebensversicherung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann finanzielle Nachteile zur Folge haben. Besonders in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit ist der Wert, zu dem die Versicherung den Vertrag zurücknimmt („Rückkaufswert“) eher gering. Die Höhe des Rückkaufswertes können Sie der Tabelle entnehmen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten. Ein vorzeitiger Rückkauf kann außerdem zu allfälligen Nachversteuerungen (Versicherungssteuer, Einkommensteuer, allfällig abgesetzte Sonderausgaben) führen.
Hinweis:
Die Versicherung muss den Rückkauf, die Abgeltung der Ansprüche aus dem Rentenversicherungsvertrag, eine Vorauszahlung, eine Verpfändung oder Rückvergütung dem Finanzamt mitteilen.
So funktioniert das österreichische Pensionssystem
Das Pensionssystem besteht aus drei Säulen:
1. Säule: Gesetzliche Altersvorsorge – staatliche Pension (z. B. ASVG-Pension)
2. Säule: Betriebliche Altersvorsorge (z. B. durch Versicherungen, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen)
3. Säule: Private Altersvorsorge (z. B. Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, Lebensversicherungen, usw.)
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Eine besondere Form der privaten Altersvorsorge (3. Säule) ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Sie wird vom Staat mit einer Prämie gefördert und ist bei Bezug einer lebenslangen Rente steuerfrei (keine Versicherungssteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Einkommensteuer für die Rentenleistung). Wird die erforderliche Mindestdauer eingehalten und erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente gibt es eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Förderung. Die Einzahlungen sind der Höhe nach begrenzt.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Wie hoch ist die staatliche Förderung derzeit?
Die Zukunftsvorsorge wird vom Staat mit einer Prämie bis zu einem Maximalbetrag gefördert. Die Prämie wird jährlich angepasst. Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Wie lange ist die Versicherungsdauer und welche Möglichkeiten haben Sie danach?
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist für die langfristige Vorsorge gedacht. Die Kapitalbindungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre. Nach Ablauf der zehn Jahre können Sie den Vertrag beenden. Danach haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können sich den angesammelten Betrag auszahlen lassen. In diesem Fall muss eine Nachversteuerung erfolgen.
- Sie können den Betrag weiter in eine Zukunftsvorsorge veranlagen.
- Sie können den Betrag als Einmalbetrag für eine lebenslange Rente (Pensionszusatzversicherung) oder für eine Pflegeversicherung verwenden.
- Oder Sie können den Betrag an eine Betriebliche Kollektivversicherung bzw. Pensionskasse überweisen.
Bitte beachten Sie
Nach Ablauf der zehn Jahre muss eine allfällige Kapitalauszahlung nachversteuert werden, wenn Sie noch nicht pensionsberechtigt sind und daher die lebenslange Rentenleistung noch nicht bezogen werden kann.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Wann kann sie ausgezahlt werden?
Die Zusatzpension aus der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge wird in der Regel mit dem Beginn der gesetzlichen Alterspension als Rente ausgezahlt. Über Möglichkeiten für eine frühere Auszahlung informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsbetreuer.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: Wie erfolgt die Veranlagung?
Der Versicherer muss bei der Veranlagung Ihrer einbezahlten Prämien besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen. Welche das genau sind, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsbetreuer.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist die sogenannte zweite Säule des Pensionssystems. Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge, die in Form von Lebensversicherungen angeboten werden können. Die betriebliche Altersvorsorge bietet viele Vorteile:
- Vorsorge für Mitarbeitende im Alter oder etwa auch für Hinterbliebene von Mitarbeitenden oder im Falle einer Berufsunfähigkeit
- Mitarbeiterbindung und -motivation
- Je nach Modell besteht die Möglichkeit, Steuern und Lohnnebenkosten zu sparen
Betriebliche Altersvorsorge: Was ist die Zukunftssicherung?
Die Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG ist ein Instrument der betrieblichen Vorsorge. Es ermöglicht Unternehmen in einfacher Form, für ihre Mitarbeitenden bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungsverträge steuerfrei einzuzahlen (Stand: Aug. 2024). Die Zukunftssicherung kann entweder als freiwillige Sozialleistung (Betriebsausgabe für den Arbeitgeber) erfolgen oder vom Gehalt umgewandelt werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Was ist die betriebliche Kollektivversicherung?
Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist eine klassische Lebensversicherung mit garantierten Rentenleistungen. Sie wird vom Arbeitgeber für eine Gruppe von Mitarbeitenden oder für alle Mitarbeitenden abgeschlossen. Ein Arbeitgeber kann bis zu zehn Prozent der Lohn- oder Gehaltssumme als Prämie einzahlen. Mitarbeitende können freiwillige, geförderte Eigenbeiträge leisten, was das Pensionskapital weiter erhöht.
Die ausgezahlte Rente wird in der Rentenbezugsphase gemeinsam mit der staatlichen Pension versteuert. Die BKV ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt.