
Rechtsschutzversicherung
Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Unfallgegnern oder sogar in der Familie enden immer häufiger vor Gericht und verursachen oft hohe Kosten. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Was ist die Rechtsschutzversicherung?
Mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie Anspruch auf Beratung und Vertretung in den versicherten Risiko- und Lebensbereichen. Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und bezahlt die Kosten in nahezu allen gerichtlichen Instanzen und bis zur Höhe der Versicherungssumme für:
- die Kosten des eigenen Rechtsanwalts,
- die Gebühren für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen und die Pauschalgebühren der Gerichte oder Behörden,
- im Zivilprozess auch die Kosten der Gegenseite, wenn Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind,
- Reisekosten, zu einem ausländischen Gericht,
- vorschussweise die Strafkaution, die Sie im Ausland bezahlen müssen, um vorläufig von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben.
Es gibt auch Fälle, wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Ausgeschlossen sind üblicherweise Schadenfälle zum Beispiel in Zusammenhang mit Katastrophen, der Errichtung oder genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden oder Fälle, die der Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt hat. Auch sind Scheidungsverfahren im Rechtsschutz aus Familienrecht nicht versichert.
Wer ist versichert?
In den meisten Deckungsbereichen besteht Versicherungsschutz für Sie, den Versicherungsnehmer selbst, sowie für mitversicherte Personen. Das sind im privaten Lebensbereich und im Berufsbereich die Familie des Versicherungsnehmers, nämlich der Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebensgefährte sowie die minderjährigen Kinder und Enkelkinder, wenn diese Personen im selben Haushalt mit Ihnen leben.
Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind der berechtigte Lenker und die berechtigten Insassen des versicherten Kraftfahrzeuges.
Bei der Versicherung von Betrieben sind teilweise die Arbeitnehmer (auch Lehrlinge) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte mitversichert.
Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?
Die Rechtsschutzversicherung wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Damit ist gewährleistet, dass für (fast) jeden Bedarf das richtige Produkt angeboten werden kann.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Versichert sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn das versicherte Fahrzeug im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung beschädigt wird oder Insassen verletzt werden. Auch die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls oder Übertretung von Verkehrsvorschriften und die Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins (Führerschein-Rechtsschutz).
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
Bezieht sich auf Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen wegen einer Reparatur oder über einen Kauf- oder Leasingvertrag.
Lenker-Rechtsschutz
Diese Versicherung schützt Sie, wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt sind. Sie können Ihre persönlichen Ersatzansprüche geltend machen, und die Versicherung übernimmt Ihre Strafverteidigung. Schäden am Fahrzeug, das Sie gefahren haben, werden jedoch nicht ersetzt. Auch die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls oder Übertretung von Verkehrsvorschriften ist dann versichert.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich
Versichert sind Sie und Ihre Familie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im privaten Bereich und für Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen des privaten Lebens.
Zum Beispiel: Sie werden als Radfahrer von einem Auto niedergestoßen. Die Versicherung übernimmt die Kosten des Prozesses gegen den Fahrzeuglenker.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Berufsbereich
Versichert sind Sie und Ihre Familie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in der Eigenschaft als unselbstständige Erwerbstätige (im Zusammenhang mit der Berufsausübung) und für Strafverteidigung auf Grund von Ereignissen im Zusammenhang mit der Berufsausübung.
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich
Versichert sind der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer für Ereignisse, die direkt mit dem Betrieb oder der Tätigkeit im Betrieb zusammenhängen.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Versichert sind Streitigkeiten aus Ihrem Arbeits- oder Lehrverhältnis, zum Beispiel Streitigkeiten über die Höhe der zustehenden Abfertigung oder bei ungerechtfertigter Entlassung.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in gerichtlichen Verfahren gegen gesetzliche Sozialversicherungsträger vor österreichischen Sozialgerichten wegen Leistungssachen, sowie in Verwaltungsverfahren wegen zum Beispiel Feststellung der Sozialversicherungspflicht oder wegen Streitigkeiten über Beitragszahlungen.
Beratungs-Rechtsschutz
Damit haben Sie Anspruch auf eine mündliche Rechtsauskunft durch den Versicherer oder durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsvertreter.
Vertrags-Rechtsschutz allgemein
Hier sind Sie versichert, wenn Sie Ansprüche aus den privaten Lebensbereich betreffenden Verträgen, die bewegliche Sachen betreffen, geltend machen oder abwehren müssen, zum Beispiel bei Ansprüchen aus einem Möbelkauf oder einer E-Herdreparatur.
Grundstückseigentums- und Miet-Rechtsschutz
Wenn Sie als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter oder Verpächter eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Wohnung Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen oder Schadenersatzansprüche geltend machen oder abwehren müssen, sind Sie versichert. Schutz gibt es auch für das Vorgehen gegen Dritte bei Besitzstörung, oder wenn Dritte ihr Objekt beschädigen.
Familien-Rechtsschutz
Gilt für das Rechtsmittelverfahren in Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechts sowie des Obsorgerechts. Scheidungsverfahren sind allerdings nicht versichert.
Erb-Rechtsschutz
Gilt für Streitigkeiten vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes.
Bitte beachten Sie
Manche Rechtsschutzbausteine sind nur in Kombination mit anderen abzuschließen und zu Rechtsschutzkombinationen zusammengefasst (zum Beispiel für Fahrzeughalter, Arbeitnehmer).
Damit Sie auch tatsächlich ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsprodukt bekommen, ist es notwendig, alle Details und Informationen mit Ihrem Versicherungsbetreuer zu besprechen.