Finanzbildung Cover Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt in der Freizeit oder beim Sport. In Österreich verletzen sich jährlich rund 800.000 Menschen bei einem Unfall so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die Folgen? Neben gesundheitlichen Problemen kann es finanzielle Belastungen geben. Die private Unfallversicherung bietet Schutz.

Was ist die Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Sozialversicherung. Sie bietet Leistungen in Bereichen, die die staatliche Versicherung nicht abdeckt.

Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Als Unfall gelten zum Beispiel Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von an den Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Häufig umfasst der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung auch Kinderlähmung, durch Zeckenbiss übertragene FSME, Wundstarrkrampf, Tollwut, weiters Unfälle des Versicherten als Fluggast in Motorflugzeugen und Sportunfälle.

Bitte beachten Sie:

Eine Krankheit oder eine allmähliche körperliche Schädigung (etwa durch Abnutzung) ist kein Unfall.

Hinweis:

Die gesetzliche Sozialversicherung deckt nur die Folgen eines Arbeitsunfalls. Die meisten Unfälle passieren allerdings in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport. Die Sozialversicherung übernimmt in diesen Fällen die nötige Erst- und Grundversorgung. Eine private Unfallversicherung zahlt hingegen auch weitere Kosten, etwa, wenn die Wohnung nach einem Unfall barrierefrei umgebaut werden muss.

Wer ist der Vertragspartner?

Vertragspartner können Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder, Vereine oder Firmenangehörige im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung sein.

Was ist bei der Unfallversicherung versichert?

Eine private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz

  • bei der Arbeit und bei Geschäftsreisen
  • im Straßenverkehr
  • im Haushalt
  • in der Freizeit, bei Sport und Hobby
  • im Urlaub

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Unfälle durch hohen Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum oder beim Begehen vorsätzlicher gerichtlich strafbarer Handlungen werden nicht übernommen.

Hinweis:

Unfälle bei Extremsportarten zum Beispiel Fallschirmspringen oder Paragliding sowie Unfälle bei motor- oder wintersportlichen Wettbewerben sind üblicherweise ausgeschlossen. Für solche Gefahren können Sie aber unter Umständen eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Versicherer treffen. Bitte fragen Sie einfach Ihren Versicherungsberater.

Welche Arten von Unfallversicherungen gibt es?

Es gibt Unfallversicherungen für Einzelpersonen und für Familien.

Welche Leistungen erbringt die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung leistet nach einem Unfall auf verschiedene Art und Weise finanzielle Hilfe.

Dauernde Invalidität

Bei dauernder Invalidität zahlt die Versicherung eine Summe, die vom Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme abhängt. Der Invaliditätsgrad basiert auf der Schwere der dauerhaften Beeinträchtigung und wird in der Gliedertaxe, eine Bewertungstabelle im Versicherungsvertrag, geregelt. Bei teilweisem Verlust oder Funktionsminderungen der Körperteile oder Sinnesorgane (das genaue Ausmaß wird vom Arzt bestimmt) werden die in der Gliedertaxe angegebenen Prozentsätze entsprechend herabgesetzt.

Todesfall

Sollte die versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls versterben, wird die versicherte Summe an die bezugsberechtigten Personen ausbezahlt.

Taggeld

Bei dauernder oder vorübergehender unfallbedingter Invalidität wird für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit in der Erwerbstätigkeit der versicherten Person für einen Maximalzeitraum ab dem Unfalltag oder – sofern vereinbart nach Ablauf einer Karenzfrist –  Taggeld gezahlt.

Spitalgeld

Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Versicherungsfalles in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus befindet, wird für eine Maximaldauer Spitalgeld gezahlt. Versichert sind auch unfallbedingte Kosten, die innerhalb von vier Jahren nach dem Unfall entstehen. Dazu zählen etwa Heilkosten, Bergungskosten und Rückholkosten.  

Heilkosten

Ersetzt werden die tatsächlichen Heilkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten des bodengebundenen Verletztentransportes, die erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen sowie andere erforderliche erstmalige Anschaffungen.

Hinweis:

Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Zahnersatz oder einer Zahnsanierung, künstliche Gliedmaßen oder künstliche Behelfe sind nicht versichert und werden nicht ersetzt.

Bergungskosten

Bei der Bergung des Versicherten nach einem Unfall oder aus Berg- oder Seenot werden die Kosten des Suchens und des Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum nächstgelegenen Spital ersetzt.

Hinweis:

Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt nicht alle Kosten für Hubschraubereinsätze. Bei Sport- und Touristikunfällen am Berg wird den Verunfallten eine Rechnung gelegt. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte daher genau angesehen werden, ob man dafür eine Deckung hat und wie hoch diese ist.

Rückholkosten

Wenn sich der Unfall außerhalb des Wohnortes des Versicherten ereignet hat, werden die Kosten des ärztlich empfohlenen bodengebunden Verletztentransportes zu dem – seinem Wohnort nächstgelegenen – Krankenhaus ersetzt. Bei einem tödlichen Unfall werden auch die Kosten der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort in Österreich bezahlt.

Weitere Kosten

Manche Versicherungen bieten weitere Leistungen wie Schmerzensgeld, kosmetische Operationen, etc. an.

Wann beginnt und wann endet die Unfallversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie einschließlich Steuern rechtzeitig, das heißt innerhalb der Frist von 14 Tagen gemäß Punkt 2. oder ohne schuldhaften Verzug zahlt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungspolizze angegebenen Zeitpunkt, falls Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die Erstprämie bezahlt haben.

Was sollten Sie über die Prämienzahlung wissen?

Die erste oder die einmalige Prämie einschließlich Steuern ist vom Versicherungsnehmer gegen Übermittlung der Polizze binnen 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und Aufforderung zur Prämienzahlung zu zahlen. Die Prämien sind vor allem abhängig von der gewählten Versicherungssumme,     von den gewählten Versicherungsleistungen bzw. -bausteinen (Invalidität, Tod, Spitalgeld, Taggeld, etc.), vom Beruf des Versicherten (Gefahrenklassen), vom Alter und vom Gesundheitszustand des Versicherten.

Was ist bei einer Unfallversicherung besonders zu beachten?

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, nehmen Sie so rasch wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch. Danach sollte dem Versicherer spätestens innerhalb einer Woche eine schriftliche Unfallmeldung geschickt werden. Ein Todesfall muss der Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel drei Tage – angezeigt werden.