
Wissenswertes rund um Versicherungen
Versicherungen bieten Sicherheit in unsicheren Zeiten: Sie schützen vor finanziellen Risiken und helfen, unvorhersehbare Ereignisse zu meistern. Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Versicherungsbereiche.
Was ist der Grundgedanke einer Versicherung?
Die Idee hinter dem Versicherungsgedanken ist einfach: Viele Menschen zahlen einen verhältnismäßig kleinen Beitrag, um sich individuell abzusichern. Wenn der Versicherungsfall eintritt, wird die Leistung aus dem gesammelten Geld erbracht. Der Versicherte hat im Anlassfall einen rechtlichen Anspruch auf die Leistung.
Was ist ein Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einer Versicherungsgesellschaft. Er regelt die Leistungspflicht des Versicherers für bestimmte Fälle. Das kann zum Beispiel die Zahlung einer Geldsumme oder die Übernahme von Reparaturkosten sein. Im Gegenzug zahlen Sie regelmäßig Beiträge an die Versicherungsgesellschaft. Im Versicherungsvertrag sind also Pflichten und Leistungen geregelt.
Schon gewusst?
Beiträge für Versicherungen werden auch „Versicherungsprämien“ oder „Prämien“ genannt.
Aus welchen Teilen besteht ein Versicherungsvertrag?
Ein Versicherungsvertrag besteht aus der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Bei den Versicherungsbedingungen unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. Sie orientieren sich oft an den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich VVO. Einen Überblick über die aktuellen unverbindlichen Musterversicherungsbedingungen finden Sie auf www.vvo.at.
Schon gewusst?
Die Polizze ist die Urkunde, in der Ihr Versicherungsvertrag dokumentiert ist. Sie enthält alle wichtigen Angaben rund um den Vertrag, wie Versicherungsnehmer, Versicherungsart, Polizzennummer, Versicherungssumme, Versicherungswert, Versicherungsprämie und Versicherungsbeginn sowie die Bedingungen des Versicherungsschutzes. Die Polizze wird auch „Versicherungsschein“ genannt.
Wie kann ein Versicherungsvertrag zustande kommen?
In einem ersten Schritt stellen Sie einen Antrag an die Versicherung, zum Beispiel per Formular oder Online. Als Kundin oder Kunde sind Sie sechs Wochen an den Antrag gebunden. In dieser Zeit prüft der Versicherer Ihren Antrag und stellt den Versicherungsvertrag aus. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Urkunde über den Versicherungsvertrag (Polizze). Sollte diese vom Antrag abweichen, müssen Sie ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, gilt das im Antrag Enthaltene.
Schon gewusst?
In manchen Fällen können Sie auch sofortigen Versicherungsschutz bekommen, auch wenn Sie die Polizze erst später erhalten. In der Versicherungssprache nennt man das eine „vorläufige Deckungszusage”. Das ist zum Beispiel in der Kfz-Versicherung und Unfallversicherung üblich.
Bis zu welcher Höhe sind Sie versichert?
Die maximale Höhe der Versicherungsleistung ist mit der Versicherungssumme geregelt. Sie legen diese oft bereits im Antrag fest. Für die Schadenversicherung ist es wesentlich, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache entspricht. Nur dann ist voller Versicherungsschutz gewährleistet. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, spricht man von Unterversicherung. Ist sie zu hoch, spricht man von Überversicherung.
Was ist das Bereicherungsverbot?
Mit dem Bereicherungsverbot regelt das Gesetz (§55 VersVG), dass Sie aus einem versicherten Schadenfall keinen finanziellen Nutzen haben dürfen – Sie dürfen nach einem Schaden nicht reicher sein als davor. Das Bereicherungsverbot gilt nur für die sogenannten „Schadenversicherungen“ (z. B. Haushalt, Eigenheim).
Warum müssen Änderungen der Versicherung gemeldet werden?
Wenn sich nach dem Vertragsabschluss wichtige Umstände ändern, melden Sie dies bitte der Versicherung. Sie wird prüfen, ob Ihr Vertrag angepasst werden muss.
Es ist zum Beispiel wesentlich, ob ein Fahrzeug als Privat-Pkw oder als Taxi verwendet wird, ein Gebäude als Wohnhaus oder als Lager für leicht brennbare Flüssigkeiten dient, oder der Lebensversicherte bei Vertragsabschluss an einer unheilbaren Krankheit leidet.
Wenn Sie unrichtige Angaben machen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Oder es kann sein, dass Sie keine Versicherungsleistung erhalten. Machen Sie daher, im eigenen Interesse, schon vor Vertragsabschluss vollständige und wahrheitsgetreue Angaben und überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Angaben noch stimmen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Tag oder sobald die Versicherung Ihren Antrag angenommen hat. Das Datum des Versicherungsbeginns finden Sie auf der Polizze, die Sie vom Versicherer erhalten. Damit Ihr Versicherungsschutz gilt, muss der erste Versicherungsbeitrag binnen 14 Tage nach Abschluss des Vertrages bezahlt sein. In manchen Fällen beginnt der Versicherungsschutz sofort („vorläufige Deckungszusage”).
Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?
Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss können Sie ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 30 Tagen.
Wann endet Ihr Versicherungsvertrag?
Versicherungsverträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen sind, enden in der Regel nach dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Automatische Vertragsverlängerungen dürfen maximal ein Jahr betragen. Ordentliche Kündigungsfristen liegen zwischen einem und drei Monate.
Kann der Versicherungsvertrag auch früher aufgelöst werden?
Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann der Versicherungsvertrag jederzeit aufgelöst werden. Diese Gründe sind in den Versicherungsbedingungen geregelt. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit sofort zu kündigen, wenn der Versicherer unbegründet die Leistung verweigert. Der Versicherer ist zum Beispiel berechtigt den Vertrag zu beenden, wenn Sie Pflichten verletzen („Obliegenheitsverletzung“) oder die Prämie nicht bezahlt ist. In einigen Sparten kann der Versicherer auch nach Leistung in einem Schadenfall kündigen.