Unfälle können jederzeit und überall passieren – sei es im Haushalt, beim Sport oder auf Reisen. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen und auf dem Weg zur Arbeit greift, bietet die private Unfallversicherung einen umfassenden Schutz rund um die Uhr und weltweit.

Ein Unfall passiert plötzlich und unerwartet…

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es geschehen… Mit Glück geht ein Missgeschick gut aus. Mit Pech gibt es gravierende Folgen für die Gesundheit mit langwierigen Behandlungen, die teuer werden können. Doch was gilt als Unfall? Das ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung geregelt. Der Unfallbegriff wird dort genau beschrieben. Kurz zusammengefasst liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu zählen unter anderem Bänderzerrungen, Knochenbrüche sowie plötzliche Verletzungen von Muskeln und Gelenken. Im Allgemeinen gelten Krankheiten nicht als Unfälle und übertragbare Krankheiten auch nicht als Unfallfolgen. Ausnahmen gibt es allerdings: So sind Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis durch die Unfallversicherung gedeckt.

… oft in den eigenen vier Wänden, in der Freizeit oder beim Sport

Im Jahr 2024 verunglückten in Österreich 804.500 Menschen bei Unfällen so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten. Für jeden fünften Verletzten bedeutet das einen Spitalsaufenthalt. Die meisten Unfälle passieren übrigens zu Hause und in der Freizeit. Besonders häufig sind Kinder und ältere Personen betroffen. Gerade bei älteren Menschen kann ein Unfall einen langen Heilungsprozess nach sich ziehen.

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