Sommerzeit ist Reisezeit. Für viele Menschen ist das eigene Kfz das bevorzugte Fortbewegungsmittel in den Ferien. Der eigene fahrbare Untersatz verspricht Flexibilität, Unabhängigkeit und die Möglichkeit, auch abgelegene Orte spontan zu erkunden. Die individuelle Mobilität hat jedoch auch ihre Schattenseiten: Verstopfte Straßen, lange Reisezeiten und erhöhte Unfallgefahren überlagern den Traum von grenzenloser Freiheit.

Abgelenkt und zu schnell

Rund 37.000-mal krachte es im Vorjahr auf Österreichs Straßen. Die Hauptgründe waren Unachtsamkeit, Ablenkung und nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit. 349 Menschen mussten dieses Fehlverhalten im Jahr 2024 mit dem Leben bezahlen. Auch wenn dies der niedrigste Wert seit 2021 ist und deutlich unter dem Wert von 2023 mit 402 Verkehrstoten ist, ist es dennoch eine traurige Bilanz.

Als Transitland verzeichnet Österreich generell eine hohe Anzahl ausländischer Kraftfahrzeuge. Viele Waren und Güter werden ganzjährig über das heimische Straßennetz in andere Länder geführt. Während der Ferienzeiten verdichtet sich das Verkehrsaufkommen durch private ausländische Kraftfahrzeuge weiter. Umgekehrt verreisen auch viele Österreicher mit dem PKW ins Ausland. Damit steigt auch das Unfallrisiko.

Wer haftet?

Dabei kommt die Kfz -Versicherung in den Fokus. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie gilt für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug und ihr Geltungsbereich umfasst Europa im geografischen Sinn. Dasselbe gilt vice versa für Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen anderer europäischer Länder. Die Kfz-Haftpflichtversicherung in Europa soll sicherstellen, dass Menschen, die bei Verkehrsunfällen geschädigt werden, gut geschützt sind. Besonders wichtig ist, dass Betroffene auch dann Entschädigung bekommen können, wenn ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist – und zwar direkt in ihrem Heimatland. Dafür müssen sie leicht an alle nötigen Informationen und Ansprechpartner kommen.

Internationale Versicherungskarte – auch digital zulässig

Auch im Ausland muss bei Kontrollen der Exekutive nachgewiesen werden, dass zuhause eine aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Als Beleg dafür benötigt man in einigen Ländern die Internationale Versicherungskarte (IVK). Traditionellerweise wird sie auch „Grüne Karte“ genannt, da sie früher auf einem Papier mit einem speziellen grünen Farbton gedruckt war. In vielen Ländern gilt zwar das amtliche Kennzeichen als Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung; empfohlen wird jedoch trotzdem bei Auslandsreisen die IVK als Nachweis mitzunehmen. Seit Juli 2020 wird die „Grüne Karte“ auf weißem Papier gedruckt. In der Regel wird sie vom Versicherer automatisch ausgegeben, nach Anfrage per Post zugestellt, als PDF verschickt oder ins Kundenportal gestellt. Seit 1. Jänner 2025 kann die IVK flächendeckend auch digital, etwa als PDF auf dem Smartphone vorgewiesen werden. Sie gilt in vielen Ländern Europas und vereinfacht die Abwicklung von Unfällen im Ausland oder mit ausländischen Fahrzeugen.

Seit 75 Jahren international vernetzt

Damit das funktioniert, braucht es ein gut organisiertes System und internationale Absprachen. Dahinter steht das „Council of Bureaux“ (COB), eine internationale Organisation. Sie koordiniert das System der „Grünen Karte“, dem Versicherungsbüros aus 47 Ländern angehören. Diese vertreten rund 1500 Kfz-Versicherer in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten. Außerdem betreut das COB das sogenannte „Besucherschutzsystem“, das dafür sorgt, dass Entschädigungen auch bei Auslandsunfällen geregelt werden können. Dazu gehören Entschädigungsstellen, Garantiefonds und Informationszentren in den EWR-Staaten. Das COB hat im Jahr 2024 sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. Auch der VVO ist Teil dieses Systems.

Ausländerschadenbüro des VVO

Das „Ausländerschadenbüro“ des VVO übernimmt Aufgaben im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit (EU/EWR-)Auslandsbezug und erbringt (sonstige) Leistungen nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOEG). Bei Verkehrsunfällen mit ausländischen Fahrzeugen im Inland übernimmt der VVO die Ausforschung des ausländischen Versicherers, gibt bekannt, wer den Schaden im Inland außergerichtlich reguliert und wickelt „Spezialfälle“ ab. Verunfallt ein Österreicher im Ausland und ist auf Seiten des Schädigers ein im EU/EWR-Ausland zugelassenes Fahrzeug involviert, übernimmt der VVO unter gewissen Voraussetzungen die außergerichtliche Schadenabwicklung.

Hier geht’s zum Meldeformular Kfz-Unfall mit ausländischer Beteiligung:
https://vvonet.vvo.at/vvonet_kfzunfall

Fachbeitrag aus perspektiven 02/2025