Wer heute mit einem sogenannten „E-Moped“ unterwegs ist, genießt bislang viele Vorteile. Vorausgesetzt, das Fahrzeug überschreitet weder eine Nenndauerleistung von 250 Watt noch eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h braucht keinen Führerschein, keine Zulassung und kein Pickerl. Doch diese Sonderstellung endet mit 1. Oktober 2026. Im Zuge der 36. StVO-Novelle werden E-Mopeds (E-Bikes ohne Tretunterstützung) rechtlich…