
E-Moped: Ab 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln – jetzt handeln statt warten
Wer heute mit einem sogenannten „E-Moped“ unterwegs ist, genießt bislang viele Vorteile. Vorausgesetzt, das Fahrzeug überschreitet weder eine Nenndauerleistung von 250 Watt noch eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h braucht keinen Führerschein, keine Zulassung und kein Pickerl.
Doch diese Sonderstellung endet mit 1. Oktober 2026. Im Zuge der 36. StVO-Novelle werden E-Mopeds (E-Bikes ohne Tretunterstützung) rechtlich wie Mopeds behandelt.
Was ändert sich konkret?
Ab 1. Oktober 2026 gelten für E-Mopeds dieselben Vorschriften wie für Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Für das Fahren braucht man ab diesem Zeitpunkt einen Führerschein der Klasse AM oder höher und es besteht Helmpflicht. Das Fahrzeug muss zugelassen werden und erhält eine Nummerntafel. Damit verknüpft ist auch das Erfordernis einer Haftpflichtversicherung und der periodischen §-57a-Überprüfung („Pickerl“). Zukünftig darf man mit einem e-Moped nur mehr auf Straßen fahren – das Befahren auf Radwegen und anderen Radverkehrsanlagen ist ab diesem Zeitpunkt nicht gestattet.
Wer sein Fahrzeug weiterhin legal verwenden möchte, sollte bald handeln. Vor allem die Beschaffung von Führerschein, Zulassung und Fahrzeugpapieren kann Zeit in Anspruch nehmen.
Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Besonders wichtig ist die Frage, ob das eigene Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Dafür braucht es entweder ein sogenanntes CoC-Papier (Certificate of Conformity) oder eine Einzelgenehmigung. Ohne einen dieser Nachweise darf das Fahrzeug ab Oktober 2026 nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden.
Wer noch keinen Führerschein besitzt, sollte außerdem ausreichend Zeit für Ausbildung und Organisationsaufwand einplanen.
Fazit
Für Besitzerinnen und Besitzer von E-Mopeds endet eine langjährige Ausnahmeregelung. Ab 1. Oktober 2026 werden die Fahrzeuge rechtlich wie Mopeds behandelt. Wer sein E-Moped weiterhin nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Zulassung möglich ist, und sich rechtzeitig um Führerschein, Versicherung und Fahrzeugpapiere kümmern. Wer erst im Herbst aktiv wird, könnte feststellen, dass die Zeit dafür bereits knapp geworden ist.
Weitere Infos: Fragen und Antworten – Änderungen für e-Mopeds ab 1.10.2026




